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Pflegedienst - up Visite

Pflegedienst

Je nach Betreuungsform, des Pflegebedürftigen, ist der Pflegeaufwand anders

Ambulante Pflege

Bei der ambulanten Pflege geht es um die Betreuung durch einen mobilen Pflegedienst. Der Pflegebedürftige wohnt weiterhin Zuhause und wird beim Tagesablauf unterstützt. Hier geht es um stundenweise Versorgung und festgelegte Termine durch den Pflegedienst, damit der Pflegebedürftige die notwendige Hilfe erhält, die er braucht.

Ebenfalls als ambulante Pflege bezeichnet man die “24 Stunden Betreuung” durch eine Betreuungsperson, die in das “Zuhause” des Pflegebedürftigen einzieht.

Diese Pflegeform ähnelt einer stationären Pflege, ermöglicht es dem Pflegebedürftigen aber, in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. Die Betreuungsperson kümmert sich ausschließlich um die Belange des Pflegebedürftigen und gewährleistet die notwendige Hilfe und einen reibungslosen Tagesablauf. Die Pflege kann in dieser Form optimal an die persönlichen Bedürfnisse des zu Pflegenden angepasst werden. Der Aufgabenbereich einer “24 Stunden Betreuung” ist sehr breit gefächert (z.B. Haushalt, Hygiene, Mobilität, Ernährung, leichte Pflege) und kann individuell festgelegt werden.

Da es sich bei den Betreuungspersonen meist um osteuropäisches Pflegepersonal handelt, ist eine medizinische Versorgung, auch bei ausgebildetem Personal, aus rechtlichen Gründen aber leider nicht möglich. Aufgrund dessen bietet sich ein zusätzlicher, ambulanter Pflegedienst in Kombination an.

Stationäre Pflege

Bei der stationären Pflege geht es z.B. um die Betreuung in einem Heim. Wenn der Pflegebedürftige im Alter hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe benötigt, ist der Umzug in ein Altenheim oder Altenwohnheim empfehlenswert. Sie beziehen ein eigenes Appartement und werden im jeweils benötigtem Aufwand versorgt, haben aber dennoch die Möglichkeit sich teilweise selbst zu versorgen und ihren Tagesablauf mit zu gestalten.

Bei einem erhöhten Pflege-/Betreuungsbedarf ist der Umzug in ein Pflegeheim ratsam. Hier arbeitet das ausgebildete Pflegepersonal im Schichtdienst, sodass eine rund-um-die-Uhr Versorgung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet wird. Hierbei ist der Tagesablauf des Pflegebedürftigen größtenteils festgelegt und aufgrund des Schichtdienstes wechseln auch die Ansprechpartner. Der Pflegebedürftige wird in einem Einzel- oder Doppelbettzimmer untergebracht und die verschiedenen Pflegetypen auch miteinander vermischt.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege einen Pauschalpreis. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung für die Bezahlung einer stationären Leistung nicht ausreicht, muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil zahlen. Ebenfalls müssen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten (Ausgaben des Betreibers der Einrichtung für Anschaffungen, Gebäudemiete etc., die auf Heimbewohner umgelegt werden können) übernommen werden.